Gemäß Definition des DRV ebenfalls zur Touristikindustrie gehörig sind auch Mitarbeiter anderer Branchensegmente also Unternehmer und Angestellte von Hotels, Eisenbahnen, Mietwagenunternehmen, Freizeitparks, Reiseversicherungen und touristischen IT-Unternehmen sowie einiger anderer Betriebe.
Im Zweifelsfall konsultieren Sie unseren FAQ Bereich oder kontaktieren Sie uns.
Teilweise ermäßigungsberechtigt sind auch Reisejournalisten, Studenten und Dozenten touristischer Studiengänge und Beschäftigte konkurrierender Kreuzfahrt- oder Fährunternehmen.
Ein geeigneter Berechtigungsnachweis (z.B. ID) muss mit jeder Festbuchung bei VaS eingehen oder im Profil hinterlegt werden.
Buchungsbedingungen und Berechtigungen können sich jederzeit ändern, für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.